Russland/Ukraine – Konflikt: Überbrückungsrecht für Selbstständige
Einführung einer neuen, vorübergehenden Krisenmaßnahme des Überbrückungsrechts für Selbstständige.
Der Ministerrat von Freitag, 1. April 2022, hat die Einführung einer neuen, vorübergehenden Krisenmaßnahme des Überbrückungsrechts für Selbstständige beschlossen. Diese Maßnahme soll diejenigen unterstützen, die aufgrund des Konflikts zwischen Russland und der Ukraine direkt in der Ausübung ihrer selbstständigen Tätigkeit betroffen sind.
Die Selbständigen, die Maßnahme beanspruchen möchten, müssen für den Kalendermonat vor dem Monat, für den Sie finanzielle Unterstützung beantragen, einen Umsatzrückgang von mindestens 40 % im Vergleich zu demselben Monat des Jahres 2019 nachweisen. Diese Bestimmung gilt für alle Wirtschaftszweige & -branchen. Sie müssen außerdem einen direkten kausalen Zusammenhang zwischen ihrem Umsatzrückgang und dem Ukraine-Konflikt nachweisen.
Um diese neue Krisenmaßnahme in Anspruch nehmen zu können, muss der Selbständige seine gesetzlich geschuldeten vorläufigen Beiträge in mindestens 4 der 16 vorhergehenden Quartale tatsächlich bezahlt haben. Für Selbständige in der Anfangsphase ihrer Tätigkeit, die erst seit 12 oder weniger Quartalen sozialstatutspflichtig sind, reicht die tatsächliche Zahlung von mindestens zwei Quartalen aus.
Es handelt sich um eine monatliche finanzielle Leistung in Höhe von 1.747,15 EUR (Selbstständige mit Familien zu Lasten) bzw. 1.398,17 EUR (Selbstständige ohne Familien zu Lasten).
Die neue vorübergehende Krisenmaßnahme gilt vom 1. April 2022 bis zum 30. Juni 2022. Die Gesetzesinitiative ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
–> Für weitere Informationen können sich Selbstständige an ihre Sozialversicherungskasse wenden.
CORONA-Überbrückungsrecht verlängert:
Der Ministerrat hat außerdem beschlossen, den dritten Teil der vorübergehenden Krisenmaßnahmen des Überbrückungsrechts im Rahmen der COVID-Krise für den Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 30. Juni 2022 zu verlängern. Selbständige, die gezwungen sind, ihre Tätigkeit für mindestens 7 Tage aufgrund einer Quarantäne oder zur Betreuung ihrer Kinder (aufgrund der Schließung von Schulen & Kindergärten) zu unterbrechen, haben somit auch in den folgenden Monaten Anspruch auf eine finanzielle Leistung.
Weitere Informationen & Details gibt es auf der Website des SPF Sécurité Social: https://socialsecurity.belgium.be/fr/news/nouvelle-mesure-temporaire-de-crise-de-droit-passerelle-pour-les-travailleurs-independants-08