Neue Energiebeihilfen für Unternehmen
Plattform bis zum 31. Mai 2023 zugänglich.
Aufgrund des Anstiegs der Energiekosten hat Wirtschaftsminister Willy Borsus Ende letzten Jahres ein Finanzvolumen von 175 Millionen € genehmigt, um direkte Hilfen für die von der Energiekrise am stärksten betroffenen Unternehmen einzuführen.
Die erste Runde dieses Unterstützungsprogramms wurde bereits im März abgeschlossen. Ein zweites Quartal ist nun ebenfalls förderfähig und die Plattform zur Antragstellung wird am Donnerstag den 13. April geöffnet: https://aide-energie-entreprises.wallonie.be/fr. Die Anträge müssen von einem anerkannten Buchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eingereicht werden.
Statistiken zeigen, dass die Unternehmen besonders auch im dritten Quartal 2022 hart von den steigenden Energiepreisen getroffen wurden. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, wird sich die neue finanzielle Unterstützung auf das 3. Quartal 2022 beziehen (auf der Grundlage eines Vergleichs mit den im 3. Quartal 2021 gezahlten Beträgen).
Die drei Kategorien von Unternehmen, die unterstützt werden, sind:
- Nicht energieintensive Unternehmen
- Energieintensive Unternehmen (= wenn der Einkauf von Energieprodukten mindestens 3 % des Produktionswerts erreicht)
- Sehr energieintensive Unternehmen (z. B. Unternehmen, die Aluminium, Glasfasern, Zellstoff, Düngemittel, Wasserstoff oder chemische Produkte herstellen)
Es wurden Änderungen am Unterstützungsmechanismus im Vergleich zur ersten „Runde“ vorgenommen:
- Die zulässigen Kosten ergeben sich aus der Anzahl der Erdgas- und Stromeinheiten, die das Unternehmen während des Quartals als Endverbraucher von externen Anbietern bezogen hat, sowie der Erhöhung des Preises, den das Unternehmen pro verbrauchte Einheit bezahlt hat.
- Für Unternehmen der Kategorie 1 wird diese Erhöhung als die Differenz zwischen dem vom Unternehmen im 3. Quartal 2022 gezahlten Preis und 100 % des vom Unternehmen im 3. Quartal 2021 gezahlten Preises angesehen.
- Für die Kategorien 2 und 3 wird diese Erhöhung als Differenz zwischen dem Preis, den das Unternehmen im 3. Quartal 2022 gezahlt hat, und 150 % des Preises, den das Unternehmen im 3. Quartal 2021 gezahlt hat, angesehen.
- Die Beihilfe beträgt 30 % für Unternehmen, die der Kategorie 1 angehören, mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, bei denen die Beihilfe 40 % der förderfähigen Kosten beträgt.
- Die Beihilfe beträgt 30 % für Unternehmen, die der Kategorie 2 angehören, und 35 % für Unternehmen, die der Kategorie 3 angehören.
- Für die Kategorien 2 und 3 ist außerdem ein Betriebsverlust von mindestens 40 % erforderlich.
Die Einreichung von Anträgen für die Unterstützung im Zusammenhang mit dem 3. Quartal 2022 ist vom 13. April um 9 Uhr bis zum 31. Mai online möglich.