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26. Oktober 2020

NEUAUFLAGE DER TOURISMUS-PRÄMIE IN OSTBELGIEN

Zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronavirus-Epidemie.
Neuauflage des Hilfspakets für Tourismusbetriebe – Gemeinden beschliessen umfangreiche Hilfen für die betroffenen Betriebe

Nachdem ab Montag die vierwöchige Schließung der Restaurants und Cafés beschlossen wurde, bieten die 9 Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein umfangreiches Unterstützungspaket an, um dem seit der Corona-Krise im Frühjahr nicht zu Ruhe kommenden Sektor erneut unter die Arme zu greifen. Diese Hilfen werden komplementär zu den weitläufigen Unterstützungsmaßnahmen des Föderalstaates sowie der Wallonischen Region vergeben und sollen den besonderen Herausforderungen des Tourismussektors in der Grenzregion Rechnung tragen.

Je nachdem ob der Betrieb haupt- oder nebenberuflich tätig ist und vorausgesetzt, dass Mindestsozialabgaben geleistet wurden, wird in drei Kategorien unterteilt:

  • Infoblatt auf Deutsch
  • Infoblatt auf Französisch

Kategorie A – 10.000 Euro Prämie (hauptberuflich)

  • Traiteure

  • Busunternehmen

  • Reisebüros

  • Restaurants mit Vollbedienung

  • Hotelrestaurants mit Vollbedienung

Kategorie B – 5.000 Euro Prämie (hauptberuflich)

  • Schankwirtschaften

  • Registrierte Unterkunftsbetriebe (Hotels, B&B, Fewo, Camping und Gruppenunterkünfte VoG)

Kategorie C – 2.000 Euro Prämie

  • Alle nebenberuflich- oder privat betriebenen Betriebe aus Kategorie A und B: etwa Hotels, B&B, Fewo, Camping und Gruppenunterkünfte. Die Antragsteller müssen also keine Unternehmensnummer haben.

  • Schnellrestaurants

  • Imbisse


Für den Erhalt der Prämie gelten spezifische Gewährungsbedingungen. Diese finden Sie in den Antragsformularen, die Sie hier herunterladen können:


ANTRAGSFORMULARE

  • Langfassung & Kurzfassung in Deutsch

  • Langfassung & Kurzfassung in Französisch

Ein vereinfachter Antrag (Kurzfassung) ist nur für diejenigen Betriebe möglich, die bereits für die erste Prämie im Sommer (Kategorie 1) alle erforderlichen Bescheinigungen vorgelegt hatten, d.h. hauptberufliche Touristik-Busunternehmen, hauptberufliche Reisebüros, hauptberufliche Hotels mit Restaurant (Vollbedienung) sowie hauptberufliche Cateringbetriebe (NACE 56.210).

Anträge können bis Ende November bei der Gemeinde eingereicht werden (bevorzugt per Mail), in der obengenannte Betriebe ihre Niederlassungseinheit haben. Die Hilfen für die berechtigten Betriebe werden Mitte bis Ende Dezember ausgeschüttet. Die Maßnahme wird ein Gesamtvolumen von ca. 2,2 Millionen Euro haben.

Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren!

[email protected]
087/56 82 01

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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