Konsumschecks – Informationen für Einzelhändler, Arbeitgeber & -nehmer
Um die von der Gesundheitskrise stark betroffenen Sektoren wiederzubeleben, führt die belgische Föderalregierung den Konsumscheck ein, der einen Sozial- und Steuervorteil von bis zu 300 EUR umfasst.
Angesichts der Auswirkungen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auf das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Kultur- sowie Sportsektor hat die Föderalregierung beschlossen, die betroffenen Sektoren durch die Einführung eines neuen Schecks – des so genannten Konsumschecks – zu unterstützen.
Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert die Konsumschecks für alle Mitarbeiter in der stationären Pflege und häuslichen Hilfe sowie die Mitarbeiter verschiedener Einrichtungen aus dem Bereich für Menschen mit Beeinträchtigung. Ca. 1200 Arbeitnehmer sind davon betroffen. Hinzu kommt das Krankenhauspersonal, welches föderal unterstützt wird sowie ggf. weitere Arbeitgeber, die diese Möglichkeit als Anerkennung für ihr Personal nutzen werden.
Der neu eingeführte Konsumscheck ist für den Arbeitgeber zu 100% abzugsfähig.
Alle wichtigen Informationen, Bedingungen und die Möglichkeiten der Verwendung entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt!