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23. März 2022

Corona-Prämie Nr. 25 der Wallonischen Region

Finanzielle Unterstützung für Selbstständige und Unternehmen, die im 4. Quartal 2021 schließen mussten oder beeinträchtigt waren.

Die wallonische Regierung hat neue Beihilfen für die Sektoren beschlossen, die durch die ab dem 26. November 2021 durch den Konzertierungsausschuss ergriffenen Maßnahmen geschlossen oder stark beeinträchtigt wurden.

Die Prämie Nr. 25 kann ab dem 23. März bis zum 6. Mai 2022 beantragt werden.

Alle Infos gibt es in dem Infoblatt und auf der Website zur Beantragung der Prämie.

WFG Pauschalen 032022_25
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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