Antragstellung für die 2.500 € COVID-Pauschalentschädigung der Wallonischen Region
Digitale Plattform ab dem 1. Juni online.
Im Zuge der Corona-Epidemie hatte die Wallonische Region zusätzliche 285 Millionen Euro mobilisiert, um insbesondere Selbständigen und Unternehmen, die nicht aufgrund von Beschlüssen des Nationalen Sicherheitsrates zur Schließung gezwungen waren, deren Aktivitäten jedoch erheblich eingeschränkt wurden, eine Entschädigung von 2.500 Euro zu gewähren. Diese Anträge können nun ab 1. Juni eingereicht werden.
Eine einmalige pauschale Ausgleichszulage in Höhe von 2.500 € wurde für Selbständige und Unternehmen beschlossen, die ihre Tätigkeiten im März und April 2020 erheblich unterbrechen mussten und für die Monate März und April in den Genuss des vollen Überbrückungsrechts (« droit passerelle ») kamen.
Unsere Dienste sind damit beschäftigt, die technischen und informationstechnischen Anpassungen der digitalen Plattform vorzunehmen, die notwendigen öffentlichen Aufträge zu vergeben, aber auch die Daten zu sammeln, mit denen die Bearbeitung der Anträge praktisch automatisiert werden kann.
Ab dem kommenden 1. Juni Anträge unter https://indemnitecovid.wallonie.be eingereicht werden. Die Entscheidung über die Auszahlung förderfähiger Anträge wird innerhalb einer Woche getroffen.
Folgende Bedingungen müssen dazu erfüllt sein:
- Ein Unternehmen mit Sitz in der Wallonie sein
- Für Selbstständige: im März und April das volle Überbrückungsrecht beansprucht zu haben (eine Überprüfung dieser Bedingung wird anhand der Daten der INASTI erfolgen). Der Antrag für das Überbrückungsrecht für den Monat April muss vor dem 5. Mai 2020 eingereicht worden sein.
- Für Unternehmen: die Mehrheit der Mitarbeiter muss aufgrund höherer Gewalt in zeitweilige Arbeitslosigkeit geschickt worden sein. Eine nachträgliche Überprüfung durch die Verwaltung wird durchgeführt.
- Nicht in den Genuss der 5.000 €-Entschädigung der Wallonie gekommen zu sein.
Desweiteren wurde der sogenannte « prêt ricochet » (Querschläger-Darlehen) in Höhe von maximal 45.000 € zu einem sehr günstigen Zinssatz geschaffen, der für Unternehmen und Selbständige bestimmt ist, die Liquiditäten benötigen, um diese Krise zu bewältigen. Dieses Darlehen kann von einer Kapitalfranchise von maximal 6 Monaten profitieren und ist mit den Pauschal-Entschädigungen von 5.000 € oder 2.500 € kumulierbar.
Kontaktieren Sie gerne die WFG Ostbelgien für Fragen und Hilfestellungen unter [email protected] oder 087/56 82 01.
Quelle: Freie Übersetzung der Pressemitteilung vom 17/5/20 des Kabinetts von Minister Willy Borsus: https://borsus.wallonie.be/home/presse–actualites/publications/indemnites-covid-2500—la-plate-forme-pour-introduire-une-demande-sera-en-ligne-le-1er-juin.publicationfull.html