EXISTENZGRÜNDER AKTIV FÖRDERN UND UNTERSTÜTZEN

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Formalitäten & Genehmigungen

Der Start in die Selbständigkeit oder die Gründung eines Unternehmens – sei es im Neben- oder im Hauptberuf, in Form einer Einzelperson oder einer Gesellschaft – ist immer mit Formalitäten verbunden.

So gehören dazu meist die Eröffnung eines Geschäftskontos, die Eintragung der Tätigkeit(en) in die zentrale Unternehmensdatenbank, die Aktivierung einer Mehrwertsteuernummer, die Anmeldung bei einer Sozialversicherungskasse, die Benachrichtigung der Krankenkasse sowie der Abschluss weiterer Versicherungen.

Einige dieser Formalitäten können bei einem anerkannten Unternehmensschalter erledigt werden. Bei Gesellschaften sind weitere Gründungsschritte notwendig, wie z.B. die Erstellung der Gründungsurkunde, die Hinterlegung eines Finanz- und Rentabilitätsplans sowie einer Bankbescheinigung oder die Veröffentlichung der Satzungen.

Außerdem müssen Selbständige je nach Tätigkeit, Sektor oder Standort, neben den eigentlichen Gründungsformalitäten zusätzliche Schritte (z.B. Eintragungen, Genehmigungen, Mitgliedschaften usw.) erledigen. Dies ist vor allem bei der Personaleinstellung, Lebensmittelbearbeitung, Transportaktivitäten, Bauvorhaben, etc. der Fall.

 

Das WFG-Team kann Sie hier informieren, Kontakte herstellen und Sie in bestimmten Fällen sogar bei der Beantragung einer Genehmigung unterstützen (z.B. bei einem Umweltgenehmigungsantrag der Klasse 2 oder 3).