Jede physische Person, die sich in Belgien selbständig machen möchte, muss juristisch dazu fähig, volljährig und im Besitz aller zivilen Rechte sein sowie kein Verbot haben, diese Tätigkeit auszuüben.
Jede Person, die sich mit einer kommerziellen Tätigkeit selbständig machen möchte, muss vorher Betriebsführungskenntnisse nachweisen können. Diese sind vom Gesetz vorgeschrieben und beinhalten unter anderem Grundkenntnisse der Buchhaltung, des Finanzwesens, der Rechtslehre und des Steuerwesens. Sie können erwiesen werden durch verschiedene Diplome oder ausreichende Berufserfahrung.
Zur Ausübung der geschützten Berufe werden zusätzlich zu den Betriebsführungskenntnissen berufsspezifische Kenntnisse verlangt. Dies sind technische Kompetenzen, die die Berufstätigkeit dem zukünftigen Unternehmer abverlangt. Sie können ebenfalls erwiesen werden durch verschiedene Diplome oder ausreichende Berufserfahrung.
Zur Ausübung der intellektuellen Berufe müssen die jeweiligen Vorschriften der für den Beruf zuständigen Kammer eingehalten und dort das entsprechende Diplom und gegebenenfalls Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Zur Ausübung von reglementierten Berufen müssen ebenfalls spezifische Vorschriften eingehalten und gegebenenfalls Diplome oder Berufserfahrung in diesem Sektor nachgewiesen werden, um die entsprechende Lizenz, Bescheinigung oder Genehmigung für den Berufszugang zu erhalten.
Als EU-Bürger können Sie EG-Bescheinigungen von der für Sie zuständigen Kammer Ihres Landes in Belgien geltend machen.
Als nicht EU-Bürger benötigen Sie eine Berufskarte, um sich in Belgien selbständig machen zu können.
| Dateiformat | Beschreibung | Grösse |
|---|---|---|
| Reglementierte Berufe | 98 kb | |
| Nachweis der Fachkenntnisse (Geschützte Berufe) | 116 kb | |
| Intellektuelle Berufe | 85 kb | |
| Nachweis der Betriebsführungskenntnisse | 159 kb |
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