Bei einer Erweiterung Ihres Unternehmens sollten Sie prüfen, ob die geplanten Aktivitäten genehmigungspflichtig sind und gegebenenfalls die erforderlichen Genehmigungen beantragen. Nachstehend finden Sie einige Beispiele von Genehmigungen, die je nach Sektor oder Standort beantragt werden müssen.
Unternehmen, die Lebensmittel zubereiten und/oder verkaufen (z.B. Restaurants, Bäckereien usw., aber auch der Lebensmittelhandel) benötigen eine Anerkennung durch die Föderale Agentur zur Sicherung der Nahrungsmittelkette. Auch Unternehmen, die lediglich verpackte Lebensmittel verkaufen (z.B. Kiosk) müssen sich bei der FASNK melden. Die FANSK überwacht zudem eine ganze Reihe weiterer Aktivitäten im Zusammenhang mit der Lebensmittelsicherheit.
Wenn Sie Ihre Aktivitäten auf Märkten und öffentlichen Plätzen ausüben oder hausieren gehen möchten, benötigen Sie dafür eine Wandergewerbekarte. Diese kann bei einem Unternehmensschalter Ihrer Wahl beantragt werden.
Eine Umweltgenehmigung kann für die verschiedensten Aktivitäten notwendig sein, z.B. für bestimmte handwerkliche Berufe (z.B. Schreiner, KFZ-Mechaniker usw.), größere Geschäfte im Einzelhandel, aber auch z.B. für Car-Washs, Campingplätze und viele weitere Unternehmen. Die Umweltgenehmigung bezieht sich nicht nur auf die Aktivität und den Standort sondern auch auf die Leistung des Maschinenparks, die vorhandenen Lager, usw.
Bei der Eröffnung eines Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² wird eine Genehmigung erforderlich. Hierfür muss bei der zuständigen Gemeindeverwaltung ein Antrag eingereicht werden, der eine sozio-wirtschaftliche Befragung sowie eine Marktstudie umfasst.
Je nach Tätigkeit können weitere Genehmigungen erforderlich sein. Das Xistence-Team kann Sie diesbezüglich informieren und Sie in bestimmten Fällen sogar bei der Beantragung der Genehmigung unterstützen.
| Dateiformat | Beschreibung | Grösse |
|---|---|---|
| Die Umweltgenehmigung der Wallonischen Region | 52 kb |
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